Das Bundesverfassungsgericht
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Das BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht:
In einem Beschluss vom 14.04.1959, BStBl. I, Seite 204 stellte das Bundesverfassungsgericht richtungsweisend klar (Auszug):
„.. Es steht grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen frei, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zu zahlen braucht. ..“