Vorsicht bei Steuergestaltungen


Gut genug durchdacht und umgesetzt?

Bei der Beurteilung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen bzw. bei der Beurteilung von gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind zusätzliche Kriterien zu prüfen, um festzu-stellen, ob die Vereinbarungen von vornherein ernsthaft, grds. zivilrechtlich wirksam, so wie unter Fremden üblich und nicht nur zum Zwecke der Steuerersparnis (Ausschluss des § 42 AO unter zumindest auch wirtschaft-licher Veranlassung) getroffen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind.

 


Formfreiheit?

Schriftform

Bei den meisten Rechtsgeschäften ist keine besondere Form vorgeschrieben, um zivilrechtlich rechtswirksam zu sein (Formfreiheit). Gerade in Zusammenhang mit Vereinbarungen unter Angehörigen oder im Verhältnis Gesellschafter zu seiner Gesellschaft, sollte auf die Nachweisführung und somit ggf. auf Schriftform geachtet werden.

Hierzu Aussagekräftig ist unter anderem die Verwaltungsrichtlinie H 8.5 I. "Mündliche Vereinbarung" KStH:

"Wer sich auf die Existenz eines mündlich abgeschlossenen Vertrages beruft, einen entsprechenden Nachweis aber nicht führen kann, hat den Nachteil des fehlenden Nachweises zu tragen, ..."

 


Beratungsbedarf ...

Rechtsquellen

Will man erfolgreich, d.h. mit dem Ziel der Minderung seiner Steuerlasten, Einfluss auf die Besteuerungsgrundlagen nehmen, ist es unabdingbare Voraussetzung, sich rechtzeitig mit einen Vertreter der steuerberatenden Berufe zu beraten. Rechtzeitig bedeutet natürlich vor der Verwirklichung eines steuerbegründenden Tatbestandes. Auch kann eine alleinige Steuerminimierung nicht das Ziel sein; in jedem Falle ist eine insgesamte wirtschaftliche Betrachtung sinnvoll und geboten.


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